Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) des Raumpflegeservice H. Hölscher.

§ 1 Art und Umfang der Leistung

  1. Vereinbarungen zwischen dem Auftraggeber und Auftragnehmer sind verbindlich, wenn der Auftraggeber ein Angebot / einen Auftrag unterzeichnet, der diese Bedingungen enthält. Alle Leistung werden wie im Angebot/Auftrag vereinbart ausgeführt.
  2. Der Auftragnehmer führt die Arbeiten persönlich durch. Personen die der Auftragnehmer nicht mit der Ausführung von Deinstleistungen betraut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden.
  3. Im Ausnahmefall ist der Auftragnehmer berechtigt, zur Erfüllung der vereinbarten Leistungen, Dritte einzuschalten (nach vorheriger Kenntnissetzung des Auftraggebers) und die mit der Auftraggeber veinbarten Leistungen durch diese zu erbringen.
  4. Zusätzliche Leistungen, die nicht Besteindteil des Auftrages sind und welche durch den Auftraggeber angewiesen werden, werden gegen gesonderte Vergütung ausgeführt.

§ 2 Abnahme der Leistung. Gewährleistung und Haftung

  1. Die Leistungen des Auftragnehmer gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Leistungserbringung begründete Einwände erhebt.
  2. Werden vom Auftraggeber bei der vertraglich festgelegten Leistung Mängel beanstandet, so ist der Auftragnehmer zunächst zur Nachbesserung berechtigt. Der Auftraggeber muss den Auftragnehmer unverzüglich nach erfolgter Reinigung informieren und ihm das Recht zur Nachbesserung in angemessener Frist ermöglichen. Wird nach der angemessener Frist der Mangel nicht beseitigt, kann der Auftraggeber die Herabsetzung der Vergütung (Minderung) verlangen oder den Vertrag kündigen.
  3. Für Mängel und Schäden, die darauf zurückzuführen sind, dass der Auftraggeber wichtige Informationen über Art und Beschaffenheit der zu reinigenden Flächen und Gegenstände nicht an den Auftragnehmer weitergegeben hat, wird keine Gewährleistung ubernommen.
    Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber keine ausreichenden Vorkehrungen für die Zugänglichkeit bzw. Erreichbarkeit der zu reinigenden Flächen trifft.
  4. Schadensersatz kann nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit des Auftragnehmer geltend gemacht werden.

§ 3 Preise und Zahlungsbedingungen

  1. Es gelten die im Angebot/Auftrag niedergelegten Preise.
    Der Auftragnehmer hält sich an seine im Angebot angegebenen Preise für die Dauer von 30 Tagen nach Angebotserstellung gebunden.
  2. Zusätzliche Leistungen, die nicht Bestandteie des Angebots sind, werden gesondert berechnet.
  3. Die angegebenen Preise sind Nettobeträge zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  4. Die Preise können als Pauschale oder als tatsächlich erbrachter Aufwand (durch Gegenzeichnung des Stundenzettel) ermittelt werden.
  5. Die Abrechnung erfolgt oder nach Stundenverrechnungssatz (Mindestbuchung 27,45 €) im Viertelstunden-Takt pro angefangener Viertelstunde und pro Person oder auf Jahresbasis ermittelten Pauschalbetrag für wiederkehrende Dienstleistungen.
  6. Soweit ein Pauschalbetrag erwünscht, wird wie folgt errechnet:
    Der Stundensatz wird mit der zu reinigenden Fläche/m² in Abhängigkeit des Reinigungstempos/Leistung und des Reinigungsturnus multipliziert. Maßgebend für die Preisfindung ist die Leistungsbeschreibung, nicht die Bodenfläche. Die Bodenfläche wird nur als Abrechnungsgrundlage herangezogen. Die monatlichen Pauschalpreise werden auf Jahresbasis ermittelt und gelten für Verträge mit Vertragslaufzelt von mind. 12 Monaten.
  7. Der auf Jahresbasis enmittelte Pauschalbetrag gilt nur für den im Angebot/Auftrag benannten Zeitintervall. Da die Anzahl an tatsächlichen Arbeitstagen von Jahr zu Jahr variieren wird, wird 6 Wochen vor Vertragsende der Pauschalbetrag neu ermittelt.
  8. Die Überstellung der Fläche rechtfertigt nicht den Preis zu reduzieren, da dies bereits bei der Angebotsabgabe einkalkuliert ist. Feiertage oder betriebsfreie Tag des Auftraggebers berechtigen nicht zur Minderung des Pauschalbetrages. Bei wiederkehrenden Dienstleistungen sind in den monatlichen Pauschalfestpreisen die Feiertage bereits berücksichtigt. Fällt der vereinbarte Reinigungstermin auf einen Feiertag oder betriebsfreie Tage des Auftraggebers, besteht weder ein Anspruch auf Nachholung der Dienstleistung noch ein Anspruch auf Kürzung der Rechnung.
  9. Die Bereitstellung von Hygieneartikel wie Seife, WC-Papiere, Beckensteine, Duftmittel, Handtuchpapier, werden kostenlos vom Auftraggeber bereitgestellt werden. Im Monatspauschalpreisen für die Unterhaltsreinigung sind die Kosten für die zu normaler Reinigung benötigten Produkte und Materialien im Preis inbegriffen. Sowie Reinigung und Desinfektion von Reinigungsmaterialien (Lappen, Wischbezüge).
  10. Der Auftraggeber stellt unentgeltlich Wasser und Strom für den Auftragnehmer zur Verfügung.
  11. Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt zahlbar. Skontoabzüge werden nicht anerkannt. Mahnungen werden der Vertragspartner mit EUR 5,00 in Rechnung gestellt. Sollte der Auftraggeber bei Verträgen mit wiederkehrenden Leistungen mit der Zahlung trotz erfolgter Mahnung mehr als 4 Wochen in Verzug sein, ist der Auftragnehmer zur außerordentlichen Kündigung des Werkvertrages berechtigt.
  12. Sofern künftig vorn Auftragnehmer die Mitarbeiter beschäftigen werden, hält sich der Auftragnehmer an tarifliche und gesetzliche Regelungen. Erhöhen sich nach Erteilung des Auftrages und Beschäftigung der Mitarbeiter, der Lohn- oder Rahmentarifvertrag und/oder die gesetzlichen Sozialleistungen (Lohngebundene Kosten) berechtigt dies zum prozentualen Preisaufschlag, d.h. maximal 1 x pro Kalenderjahr.
  13. Die Auftragnehmerin ist berechligt, maximal ein Mal pro Jahr, bei Preiserhöhung der zu Leistungserbringung im Zusammenhang stehender Kosten, wie z.B. Materialien oder Reinigungsprodukte, eine Preisanpassung vorzunehmen.
  14. Zuschlagpflichtige Tätigkeiten, werden wie folgt berechnet:
    a) Nacharbeit während der regelmäßigen Arbeitszeit 25 %
    b) Arbeiten an Sonntagen sowie an gesetzlichen Feiertagen, sofern diese auf einen Sonntag fallen 100%
    c) Arbeiten an Neujahrstag, am Oster- Pfingstsonntag, am 1. Mai und an den Weihnachsfeiertagen, auch wenn diese auf einen Sonntag fallen 200 %

§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung

  1. Bei beauftragten Leistungen mit ermittelten Monatspauschalen die an einen festen Zyklus gebunden sind, gilt eine Laufzeit von mind. einem Jahr ab Datum der Beauftragung als vereinbart. Wird der Vertrag nicht einen Monat vor Ablauf der Vertragslaufzen gekündigt, so verlängert sich die Vertragslaufzeit automatisch jeweis um 1 Jahr.
  2. Bei einer groben Vertragswidrigkeit steht dem Aufiraggeber das Kündigungsrecht zu.

§ 5 Haftung

  1. Für Schäden, die nachweislich auf durchgeführte Dienstleistungen des Auftragnehmers zurückzuführen sind, haftet der Auftragnehmer im Rahen der von ihr abgeschlossenen Betriebshaftpflichtverscherung.
  2. Für Schäden, die dem Auftragnehmer nicht unverzüglich gemeldet werden, entfält die Haftung.
  3. Bei einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Obliegenheiten des Vertragspartners

  1. Der Auftraggeber hat dafür Sorge zu tragen, dass die Räumlichkeiten und Flächen ausreichend zugänglich sind, damit die Dienstleistungen ungehindert durchgeführt werden konnen.
  2. Soweit Ablagen- oder Möbelreinigung im Leistungsumfang vereinbart sind, werden nur geräumte und frei zugängliche Flächen gereinigt.

§ 7 Gerichtsstand

Als Gerichtstand gilt ausschließlich der Sitz des Auftragnehmers.

§ 8 Teilunwirksamkeit

Bei Unwirksamkeit einzelner Teile bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen erhalten.